Auch mit einem Haus in Spanien brauchen Sie vielleicht ein Büro in Deutschland
Viele deutsche Auswanderer zieht es nach Spanien. Nicht nur das milde Klima lockt auswanderfreudige Deutsche an, sondern auch die spanische Mentalität und das ein-zigartige Lebensgefühl stellen eine willkommene Abwechslung zur deutschen Mono-tonie dar. Wer sich dafür interessiert, ein Haus oder Ferienhaus in Spanien zu mieten, sollte sich auf einen Immobilienmakler seines Vertrauens verlassen. Gerade, wenn man die Landessprache nicht zu 100 Prozent spricht oder versteht, kann es schwierig werden, alle nötigen Formalitäten bei den spanischen Behörden einzureichen. Es gibt viele Immobilienmakler in Spanien, die sich darauf spezialisiert haben, Deutschen das Auswandern zu erleichtern.
Den Miet- oder Kaufvertrag für ein Haus in Spanien unterschreiben
Selbstverständlich sollte eine Immobilie in Spanien nicht ungesehen von Deutschland aus gekauft oder gepachtet werden. Es empfiehlt sich stets, einige infrage kommende Anwesen live vor Ort in Augenschein zu nehmen und die spanischen Immobilienan-gebote auf Herz und Nieren zu checken, bevor ein Vertrag verbindlich unterzeichnet wird. Bietet der Immobilienmakler in Spanien diese Dienstleistung an, kann er als Dolmetscher fungieren oder dabei helfen, den Vertrag vollständig zu übersetzen. So werden alle Klauseln im Immobilienvertrag aus Spanien transparent, eventuelle Stol-perfallen lassen sich aufdecken.
Alternativ kann es günstig sein, einen Fachanwalt zu beauftragen. Dieser kann wohn-haft in Spanien sein, was die Kommunikation mit den Behörden ungemein erleichtert. Auch bei einer Eintragung ins Grundbuch muss aufgepasst werden, hier sollten mög-lichst alle Bewohner des spanischen Hauses erfasst werden, damit es später nicht zu Schwierigkeiten kommt. Auch, wenn es nach dem spanischen Gesetz nicht nötig ist, die eigenen, minderjährigen Kinder in den Grundbucheintrag mit aufzunehmen, kann dies später Vorteile haben.
Das deutsche Grundbuch ist nicht so einfach für jedermann einsehbar, hier muss ein Antrag gestellt werden, bei dem auch ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt wird. In Spanien geht es lange nicht so bürokratisch zu wie in Deutschland, Einsicht in das spanische Grundbuch ist sogar von Deutschland aus über das Internet möglich. Dies erleichtert die Prüfung der spanischen Immobilie ungemein, für eine Einsichtnahme reicht der Hinweis „zur rechtlichen Prüfung“ aus.
In Spanien leben und das eigene Unternehmen in Deutschland (noch) nicht aufge-ben
Die eigene Firma komplett ins Ausland zu verlagern kann schwierig sein, vor allem, wenn auch weiterhin Angestellte von Deutschland aus arbeiten sollen. Je nach Bran-che kann es zum Beispiel sein, dass die Buchhaltung von einer deutschen Metropole aus weitergeführt werden soll, in Hamburg zum Beispiel sind die Löhne nicht so hoch wie in süddeutschen Bundesländern und Städten. Ein Büro mieten in Hamburg kann dabei auch von Spanien aus abgewickelt werden, bei vielen Anbietern wird dafür kein extra Immobilienmakler nötig. Die Mietverträge sind häufig nicht so komplex wie für ein Haus in Spanien, Gewerbeimmobilien lassen sich in Deutschland relativ unkompliziert anmieten.
Die geschäftlichen Ausgaben für ein Büro in Deutschland lassen sich praktischer-weise vor den deutschen Finanzbehörden angeben, sodass es hier zügig zu einer Berechnung der steuerlichen Vorteile kommen kann. Wird zusätzlich ein Büro in Spa-nien, am neuen Wohnort, benötigt, kommt es meist zu längeren Wartezeiten bei der Kommunikation mit den deutschen Behörden, umfangreiche Anträge, Formblätter und Dokumente werden dann außerdem noch benötigt. Auch die Gehälter eventueller spanischer Mitarbeiter lassen sich viel umständlicher abrechnen, auch wenn es durch die Euro-Einführung in Spanien im Jahr 1999 eigentlich wesentlich einfacher werden sollte.
Ein Haus zur Probe: Und wenn es doch nicht klappt in Spanien?
Wer sich unsicher ist, ob der eigene Wohnsitz wirklich für immer nach Spanien verlegt werden sollte, tut gut daran, zunächst ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz in Spanien zu mieten. Stellt sich dann nach einiger Zeit heraus, dass sich das Leben in Spanien doch anders gestaltet, als man sich das im Vorfeld ausgemalt hatte, lässt es sich rela-tiv leicht nach Deutschland zurückkehren.
Sollte das Mietbüro in Deutschland aber nach einiger Zeit nicht mehr nötig werden, weil sich das Leben in Spanien doch wie gewünscht entwickelt, lässt sich dieses ohne viel Aufwand einfach kündigen und der Firmensitz vollständig ins Ausland verlagern. Jedoch muss die finanzielle Doppelbelastung getragen werden, warum manche Aus-wanderer vor diesem Schritt der doppelten Haushaltsführung zurückschrecken. Wer sich in Deutschland nicht vollständig abgemeldet hat, sondern lediglich ein Ferien-haus in Spanien als Zweitwohnsitz mietet, kann viel unkomplizierter zurückkehren, als wenn in Deutschland Wohn- und Firmensitz vollständig abgemeldet worden sind.
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