Glasversicherung: Wann ist sie sinnvoll?

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27.10.2021

Sollte es am Haus oder in der Wohnung zu einem Bruch von Scheiben aus Kunststoff oder Glas kommen, werden die dadurch entstehenden Kosten durch die Glasbruchversicherung übernommen – sofern diese vorhanden ist. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind dabei sowohl die verbauten Glasfronten in Möbelstücken als auch Türen oder Fenster. Abhängig von dem jeweiligen Versicherer besteht die Möglichkeit, eine separate oder eine gemeinsame Mobiliar- und Gebäudeverglasungsversicherung zu wählen.

Diejenigen, die über eine Glasschutzversicherung verfügen, können im Fall eines Glasbruchs Gelassenheit walten lassen, denn bei dieser Versicherung ist es unerheblich, welche Ursache dem Glasbruch zugrunde liegt. Somit schließt die Versicherung bei dem Großteil der Anbieter auch eine grobe Fahrlässigkeit ein. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu den gängigen Gebäude- oder Hausratversicherungen, bei deren Inanspruchnahme in der Regel eine Überprüfung der Schadensursache erfolgt. Allerdings sind selbstverständlich auch im Bereich der Glasversicherung vorsätzlich herbeigeführte Schäden ausgeschlossen.

Kommt es zu einem Glasbruch, kommt es jedoch nur auf eine verlässliche Versicherung, sondern auch auf einen kompetenten Dienstleister an, der unter anderem in der Lage ist, umgehend eine Notverglasung durchzuführen. Ein solcher findet sich unter glasengel.de/glaserei-hamburg.

Für wen der Abschluss einer Glasversicherung besonders sinnvoll ist, erklärt der folgende Beitrag.

Wer sollte eine Glasbruchversicherung abschließen?

Die Leistungen der Glasbruchversicherung können nur in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich ein Bruch vorliegt. So umfasst der Versicherungsschutz keine Schrammen, Absplitterungen oder Kratzer im Glas. Daneben kommt die Versicherung nicht für Eintrübungen von Isolierverglasungen auf.

Hochwertige Objekte aus Glas sind heutzutage jedoch in nahezu allen Haushalten zu finden, ob in Form einer Duschwand aus Glas oder eines Kochfeldes aus Glaskeramik. Daher sollten sich die meisten Verbraucher grundsätzlich über den Abschluss einer Glasbruchversicherung informieren.

Daneben gibt es jedoch einige Kriterien, die in besonderem Maße dafür sprechen, eine Glasbruchversicherung abzuschließen – und das zusätzlich zu einer bestehenden Gebäude- oder Hausratversicherung. Dies gilt sowohl für Vermieter als auch für Mieter und Eigentümer.

Eine Glasbruchversicherung ist so beispielsweise nahezu unerlässlich, wenn ein Wintergarten vorhanden ist. Die Anschaffung ist schließlich in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden, besonders, wenn es sich um einen beheizten Wohnwintergarten handelt. Allerdings sollte auf eine Glasversicherung ebenfalls nicht verzichtet werden, wenn große Terrassentüren oder Fensterfronten in der Wohnung vorhanden sind.
Daneben sind auch Haushalte, in denen Kinder leben, mit dem Abschluss einer Glasbruchversicherung stets gut beraten. In diesen geht es häufig turbulent zu, sodass einige Dinge zu Bruch gehen können. Missgeschicke mit Glasfronten können ebenfalls schnell passieren, wenn handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt werden. Bei einer anstehenden Sanierung oder Renovierung zeigt sich der Abschluss einer Glasbruchversicherung daher ebenfalls als sinnvoll. Das gleiche gilt, wenn im Garten ein Gewächshaus vorhanden ist.

Diese Schäden werden durch die Glasversicherung übernommen

Eingeschlossen in die Abdeckung der Glasversicherung sind nahezu alle Dinge aus Glas, die in herkömmlichen Haushalten gefunden werden können, wie etwa Möbelstücke aus Glas, Spiegel, Vitrinen, Glasplatten oder Kunststoff- und Glasscheiben. Auch Türen und Fronten aus Glas, Wintergärten und Sichtfenster von elektronischen Geräten und Öfen sind eingeschlossen.

Bei einigen Versicherungstarifen ist es jedoch nötig, Sonnenkollektoren, Terrarien und Aquarien sowie das Ceranfeld zusätzlich zu versichern. Nicht versichert sind generell Hohlgläser, wie Geschirr, Gläser oder Vasen, Lampen, Ferngläser und Brillen oder Elektronik, wie Tablets, Monitore oder Smartphones.

Allerdings sollten Verbraucher wissen, dass längst nicht nur die reinen Materialkosten durch eine Glasbruchversicherung abgedeckt werden. Die Versicherung kommt so in der Regel auch für die Rechnungen für Montage und Reparaturen auf. Dies stellt eine große Erleichterung dar, besonders, wenn es sich um umfangreiche Glasschäden handelt.