Handeln mit offenen Immobilienfonds: Was sollte ich beachten?

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22.02.2018

Wer ein Immobilienfond erwirbt, kann zum Miteigentümer der entsprechenden Immobilie werden. Im Grunde werden dabei zwei Varianten von Immobilienfonds unterschieden. Einerseits gibt es die geschlossenen Immobilienfonds und andererseits die offenen Immobilienfonds. Oftmals gelten die offenen Immobilienfonds als sicherer. Dennoch sollten Anleger beim Handel mit Immobilienfonds stets auf verschiedene Aspekte achten und sich bereits im Vorfeld über die möglichen Risiken informieren.

Risikostreuung bei offenen Immobilienfonds möglich

Wer einen Anteil an offenen Immobilienfonds erwerben möchte, kann dies in der Regel bereits mit einem dreistelligen Betrag. Dadurch ist es möglich, das Risiko zu streuen. Denn durch die niedrigen Beträge können Anleger in viele verschiedene Immobilien investieren.

Weiterhin können die offenen Immobilienfonds im Grunde als langfristige Anlage genutzt werden. Dabei besteht die Chance, dass sich der Wert der Immobilie und somit auch die Mieteinnahmen kontinuierlich erhöhen. Somit können die offenen Immobilienfonds durchaus hohe Renditen ermöglichen.

Offene Immobilienfonds: Welche Risiken gibt es?

Immobilien werden oft als risikoarme Kapitalanlage bezeichnet. Dennoch bestehen selbstverständlich auch bei offenen Immobilienfonds einige Risiken. Beispielsweise können die Immobilien an Wert verlieren. Dazu ist es möglich, dass ein Objekt für eine gewisse Zeit leersteht und dementsprechend keine Mieten eingenommen werden können. Dadurch wird der Gewinn ebenfalls ausfallen.

Hinzu kommt, dass der Kauf und Verkauf von Immobilien sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Gleichzeitig kann es häufig zu starken Schwankungen im Hinblick auf die Immobilienwerte kommen. Ein Risiko besteht dadurch vor allem, sofern die Immobilie unter Verkaufsdruck steht. Denn wenn der Fonds verkauft werden muss und die Immobilie innerhalb dieser Zeit einen geringen Wert hat, können die Verluste hoch ausfallen.

Die gesetzlichen Vorschriften für offene Immobilienfonds im Blick

Durch die Finanzkrise hatten zahlreiche offene Immobilienfonds Probleme, sodass diverse Anleger hohe Verluste erlitten haben. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2013 innerhalb Deutschlands gesetzliche Verordnungen eingeführt. Dadurch gilt nun für alle Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 gekauft worden sind, eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren.

Zudem gibt es seit 2013 eine einjährige Kündigungsfrist. Diese Kündigung können Anleger bereits innerhalb der Mindesthaltedauer aussprechen. Zusätzliche Informationen zu offenen Immobilienfonds sowie zu den gesetzlichen Regulationen können Sie unter anderem auf www.brokervergleich.net erhalten.