München: Welche Folgen hat die Grundsteuerreform für Eigentümer, Mieter & Immobilienmakler?

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14.11.2022

Wer eine der 36 Millionen Immobilien in Deutschland besitzt, muss dafür Jahr für Jahr Steuern an das örtliche Finanzamt entrichten. Diese Grundsteuer wird nach dem Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude oder Gewerbebetriebe berechnet. Aufgrund einer Gesetzesreform wird diese Steuer ab 2025 nach neuen Berechnungsgrundlagen berechnet. Wir verraten Münchner Immobilienbesitzern, ob sie die dafür erforderliche Grundsteuererklärung noch abgeben oder einen Makler mit dieser Aufgabe beauftragen können.

Der Münchner Immobilienmarkt

In München haben sich die Immobilienpreise in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Vor allem eine niedrige Leerstandsquote in Verbindung mit einer hohen Investitionsnachfrage hat die Preise in die Höhe getrieben. Es ist natürlich möglich, dass es in näherer Zukunft zu einer Korrektur kommt, aber derzeit ist München in Sachen Miet- und Immobilienpreise nach wie vor die teuerste Stadt der Republik.

Auf der anderen Seite überzeugt die bayerische Landeshauptstadt mit Lebensqualität und ihrem einzigartigen Flair. In keiner anderen deutschen Millionenmetropole kann man so beschaulich und sicher wohnen wie in München. Makler wie Engel & Völkers München Süd-Ost haben außerdem für nahezu jeden Geldbeutel das passende Angebot im Portfolio.

Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer zählt zu den ältesten direkten Steuern und war bereits in antiken Gesellschaften bekannt. In Deutschland wurde die Grundsteuer bis vor kurzem nach einer seit Jahrzehnten unveränderten Bemessungsgrundlage berechnet – dem sogenannten Einheitswert. Zuletzt wurde dieser 1935 für die neuen und 1964 für die alten Bundesländer festgelegt.

Bund und Länder haben sich im Februar 2019 auf eine Neuberechnung verständigt. Die neue Grundsteuer wird zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten. Infolgedessen müssen alle Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese sollte elektronisch ausgefüllt und bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Danach soll alle sieben Jahre eine Neubewertung der Grundsteuer erfolgen.

Auslöser für die Grundsteuerreform

Die Immobilienpreise haben sich in den vergangenen Jahrzehnten regional sehr unterschiedlich entwickelt. Daher wurde immer wieder kritisiert, dass Daten aus den 1930er- und 1960er-Jahren die aktuelle Situation des Immobilienmarktes nicht mehr widerspiegeln. Dennoch hat sich an der Berechnungsgrundlage lange Zeit nichts geändert.

Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht aber, dass das derzeitige System zur Bemessung der Grundsteuer gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Es verstößt damit gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht forderte daher eine Reform der Steuer.

Verlängerte Abgabefrist

Bei einem Treffen der Finanzminister der Länder mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wurde eine Verlängerung der Abgabefrist beschlossen. Das Bundesfinanzministerium verkündete daraufhin eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023. Zuvor hatte Lindner festgestellt, dass bis Anfang Oktober nur knapp jeder dritte Immobilienbesitzer seine Erklärung auf dem ELSTER-Portal abgegeben hatte.

Was müssen Mieter beachten?

Die Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen in Deutschland und bringt jedes Jahr einen zweistelligen Milliarden-Betrag ein. Mieter müssen durch die Reform aber nicht selbst tätig werden. Zunächst muss der Hauseigentümer die Grundsteuer für eine Immobilie bezahlen. Vermieter können die Grundsteuer allerdings über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Grundsteuer: Was gilt in Bayern?

Bayern verfolgt bei der Berechnung der neuen Grundsteuer ein wertunabhängiges Flächenmodell. Die Art der Wertermittlung weicht damit grundlegend vom Bundesgesetz ab. Sie orientiert sich an der Fläche des Grundstücks, an der Wohnfläche und der Grundstücksnutzung. Das Alter der Immobilie und ihr Wert spielen keine Rolle.

Wer kann bei der Abgabe helfen?

Immobilienverwalter dürfen die Erklärung für die von ihnen verwalteten Grundstücke mithilfe ihrer Zertifizierung auf dem Steuerportal ELSTER abgeben. Das gilt aber nicht für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), da diese lediglich die Gemeinschaft der Eigentümer vertreten.

Auch Steuerberater sind dazu berechtigt, die Grundsteuererklärung im Auftrag ihrer Mandanten abzugeben. Auf Immobilienmakler trifft das allerdings nicht zu. Sie dürfen ihren Kunden lediglich beratend zur Seite stehen oder ihnen bei technischen Problemen helfen.

Fazit: Grundsteuerreform und ihre Folgen

Durch eine Fristverlängerung haben Eigentümer noch bis Ende Januar Zeit, ihre Grundsteuererklärung elektronisch abzugeben. Sie können sich dabei auch von einem Immobilienmakler unterstützen lassen. Makler dürfen die Abgabe der Erklärung allerdings nicht im Auftrag übernehmen. Im Bedarfsfall sollte man dafür einen Steuerberater kontaktieren.


Foto: AlexanderStein auf Pixabay.com.